Die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Sachgebiet ZA 1.3, ist waffenrechtlich für die Städte und Gemeinden: Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck zuständig.
Für die Städte und Gemeinden: Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg ist. das Polizeipräsidium Bonn, Königswinterer Str. 500, 53227 Bonn, Telefon: 0228 15-0, zuständig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich dorthin.
Änderung der Verwaltungsgebühren
Am 23.10.2019 ist die 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Kraft getreten. Von der Änderung sind auch die Gebühren im Waffenrecht betroffen. Teilweise haben diese sich erheblich erhöht bzw. geändert. Die geänderten Gebühren sind seit dem 23.10.2019 zu erheben.
Die geänderte Fassung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 22.10.2019 (GV. NRW., 73. Jahrgang, Nr. 23, Gliederungsnummer 2011) veröffentlicht worden.
Im Kasten rechts unten ist die Verwaltungsgebührenordnung NRW verlinkt.
Waffenrechtliche Anträge an die Kreispolizeibehörde
- Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie
- Anzeigen über den Erwerb einer Schusswaffe
können ausschließlich persönlich und nach vorheriger Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeitung gestellt bzw. abgegeben werden.
Auch die persönliche Abholung bestimmter Erlaubnisse erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.
Für alle anderen Angelegenheiten, zum Beispiel das Überlassen von Waffen, der Einbau eines Blockerisystems, usw. ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Diese Unterlagen können postalisch eingereicht oder in die Hausbriefkästen an den Eingängen der Kreisverwaltung bzw. des Polizeigebäudes eingeworfen werden.
Die Abgabe von Waffen und/oder Munition ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Postanschrift:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 1.3
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Ansprechpartner und Zuständigkeiten für
- Waffen-/Munitionshändler und –hersteller
- Waffenscheine
- Anträge auf Verbringen/Einfuhr
- Waffensammler oder Sachverständige
- Bewachungsunternehmen
- Schießstätten
- Schießerlaubnisse
Sachgebietsleitung, Buchstaben R, T-Z, Schießstätten (Ruppichteroth, Niederkassel, Troisdorf und Windeck
Frau Vaupel
Telefon: 02241 541-2170
Buchstaben: K, M-Q, S, Schießstätten (Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg)
Frau Ehrich
Telefon: 02241 541-2178
Buchstaben: A-J, L Schießstätten (Hennef, Lohmar, Much, Sankt Augustin)
Herr Hassenrik
Telefon: 02241 541-2177
Ansprechpartner und Zuständigkeiten für
- Ausstellung von Waffenbesitzkarten (WBK), Munitionserwerbsberechtigungen (MES/MEB), Europäischer Feuerwaffenpässe, Ein- und Austräge in die WBK, Kleiner Waffenschein, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Alterserfordernis
- Ordnungswidrigkeiten
- Waffenannahme zur Vernichtung (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Buchstaben A-D, J, V-Z Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis (Vereine) (Siegburg, Niederkassel)
Frau Kruska
Telefon: 02241 541-2171
Buchstaben E, G, K-N; Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis (Vereine) (Hennef, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid)
Frau Rödder
Telefon: 02241 541-2172
Buchstaben F, H, Q, T; Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis (Vereine) (Troisdorf, Much, Windeck)
Frau Sert
Telefon 02241 541-2175
Buchstaben I, O, P, R-U (ohne T); Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis (Vereine) (Eitorf, Sankt Augustin)
Herr Hermann
Telefon: 02241 541-2174
Ordnungswidrigkeiten, Kleine Waffenscheine A-L
Frau Baur
Telefon: 02241 541-2128
Kleine Waffenscheine M-Z
Frau Kasch
Telefon: 02241 541-2173