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Asservate Waffen
Waffenrecht
Die Regelungen des Waffenrechtes gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einheitlich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Sachgebiet ZA 1.3,  ist waffenrechtlich für die Städte und Gemeinden Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck zuständig.

Für die Städte und Gemeinden Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg ist das Polizeipräsidium Bonn, Königswinterer Str. 500, 53227 Bonn, Telefon: 0228 15-0, zuständig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich dorthin.

 


 

Waffenrechtliche Anträge an die Kreispolizeibehörde

Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis können per Post übersandt werden. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeitung persönlich.

Kleine Waffenscheine können per Post, E-Mail oder online beantragt werden. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeitung persönlich.

Für alle anderen Angelegenheiten, zum Beispiel das Anzeigen des Erwerbs oder des Überlassens von Waffen, der Einbau eines Blockiersystems, usw. ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Diese Unterlagen können postalisch eingereicht oder in die Hausbriefkästen an den Eingängen der Kreisverwaltung bzw. des Polizeigebäudes eingeworfen werden.

Die Abgabe von Waffen und/oder Munition ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Postanschrift:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 1.3
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg


Ansprechpartner und Zuständigkeiten für

  • Ausstellung von Waffenbesitzkarten (WBK), Munitionserwerbsberechtigungen (MES/MEB), Europäische Feuerwaffenpässe
  • Ein- und Austräge in die WBK
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Alterserfordernis
  • Waffenannahme zur Vernichtung (nur nach vorheriger Terminabsprache)

 
Buchstaben A-D, J, V-Z,

Schießsportvereine in Siegburg und Niederkassel (Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis)

Herr Zeleznaja

Telefon: 02241 541-2171
 

 

Buchstaben E, G, K-N,

Schießsportvereine in Hennef, Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid (Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis)

Frau Rödder

Telefon: 02241 541-2172

 

Buchstaben F, H, Q, T,

Schießsportvereine in Troisdorf, Much und Windeck (Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis)

Frau Sert

Telefon 02241 541-2175

 

Buchstaben I, O, P, R-U (ohne T),

Schießsportvereine in Eitorf und Sankt Augustin (Vereins-WBK, Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis)

Herr Hermann

Telefon 02241 541-2174

 


Ansprechpartner und Zuständigkeiten für

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Kleine Waffenscheine

Frau Kasch

Telefon: 02241 541-2173

 


Ansprechpartner und Zuständigkeiten für 

  • Waffen-/Munitionshändler und –hersteller
  • Waffenscheine
  • Anträge auf Verbringen
  • Waffensammler oder Sachverständige
  • Bewachungsunternehmen
  • Schießstätten
  • Schießerlaubnisse

 

 

Sachgebietsleitung,

Buchstaben R, T-Z,

Schießstätten in Ruppichteroth, Niederkassel, Troisdorf und Windeck

Frau Vaupel

Telefon: 02241 541-2170 
 

 

Buchstaben K, M-Q, S,

Schießstätten in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Siegburg

Frau Ehrich

Telefon: 02241 541-2178
 

 

Buchstaben A-J, L,

Schießstätten in Hennef, Lohmar, Much und Sankt Augustin

Herr Hassenrik

Telefon: 02241 541-2177
 

 

 

 

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