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Symbolbild Versammlungsrecht
Versammlungsrecht
Die Polizei berät telefonisch die Anmelderin oder den Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung.

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis ist zuständig für die Städte Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Niederkassel, Lohmar, Hennef sowie die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Eitorf, Windeck, Much und Ruppichteroth.
Die übrigen Städte und Gemeinden des Kreisgebietes werden polizeilich vom Polizeipräsidium Bonn betreut.

Die Polizei berät die Anzeigerin oder den Anzeiger zu Einzelheiten der Versammlung. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass Beschränkungen erteilt werden. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.

Zur Versammlungsanzeige verwenden Sie bitte nach Möglichkeit das Formular (rechte Bildschirmseite), das Sie ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder Post an die Verwaltung der Polizei senden. Die Anschrift steht auf dem Formular.


Ansprechpartner in Fragen des Versammlungsrechtes

 

Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 1.3 (Versammlungsrecht)
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
E-Mail: za13.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (za13[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

  • Frau Vaupel, Telefon: 02241 541-2170
  • Frau Ehrich, Telefon: 02241 541-2178
  • Herr Hassenrik, Telefon: 02241 541-2177
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