Datenschutz
Information nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO
Information der Polizei Rhein-Sieg-Kreis nach Artikel 13 und 14 der EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO - Allgemein
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Polizei NRW hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Hierzu gehören die Verhütung von Straftaten, die Vorbereitungen für Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen.
Darüber hinaus muss die Polizei Straftaten erforschen und aufklären (Strafverfolgung).
Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Funktionalität der Polizei herzustellen und zu erhalten.

Rechtsgrundlagen:

Im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelmäßig erforderlich. Sie richtet sich nach den für die Polizei geltenden Gesetzen, in der Regel nach dem PolG NRW und der StPO aber auch nach anderen Gesetzen, wie z.B. dem Waffengesetz o.ä.
Darüber hinaus geht die Polizei auch Verträge mit Dienstleistern, wie z.B. Abschleppunternehmen oder Kfz-Werkstätten ein, die die Funktionalität der Polizei gewährleisten und aufrechterhalten. Diese Verträge richten sich nach dem Zivilrecht, Arbeitsrecht und ähnlichen Rechtsbereichen und haben ein gegenseitiges Einverständnis als Voraussetzung.

Empfänger:

Die vorliegenden Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Falle von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ggf. an die einzubeziehenden Behörden/Stellen weitergeleitet (z.B. Staatsanwaltschaft oder Erlaubnisbehörden).
Bei Vertragspartnern findet eine Weiterleitung an die für die Vertragserfüllung notwendigen Stellen statt.

Kategorien personenbezogener Daten:

Die durch die Polizei Rhein-Sieg-Kreis verarbeiteten Daten können sämtliche Lebensbereiche betreffen und umfassen somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten. Die Daten werden allerdings nur dem Anlass entsprechend erhoben.
Beispielsweise kann bei einem Sexualstraftäter eine DNA-Probe vonnöten sein, während bei einem Schlüsseldienst Geschäftsanschrift und Geschäftsinhaber reichen können.

Speicherdauer:

Die Kriterien für die Speicherdauer von Zeugen-, Betroffenen- oder Beschuldigtendaten richten sich nach StPO und PolG NRW. So werden Daten von Zeugen beispielsweise ein Jahr nach Beendigung eines Vorgangs automatisiert gelöscht. Die Löschfristen von personenbezogenen Daten von Beschuldigten unterliegen einer Reihe von Parametern, die sich aus § 24 PolG NRW ergeben.
Daten von Vertragspartnern werden nur für die Vertragserfüllung gespeichert. Nach Wegfall der jeweiligen Vertragspflichten werden diese gelöscht.

Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO - Beschäftigte/Bewerber/-innen
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Personenbezogene Daten von Beschäftigten werden zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes verarbeitet.

Rechtsgrundlagen:

Der Verarbeitung liegen die Bestimmungen des §§ 83-92 LBG NRW (gem. § 18 DSG NRW auch für Angestellte). Weitere Regelungen können sich aus anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen ergeben.

Empfänger:

Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen die vorliegenden Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur der obersten Dienstbehörde oder der im Rahmen der Dienstaufsicht weisungsbefugten Behörde vorgelegt werden. Ärztinnen und Ärzte im Auftrag der personalverwaltenden Behörde können ebenfalls Einsicht erhalten.

Kategorien personenbezogener Daten:

Die durch die Polizei Rhein-Sieg-Kreis von Beschäftigten verarbeiteten Daten können sämtliche Lebensbereiche betreffen und umfassen somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten. Die Daten werden allerdings nur dem Anlass entsprechend erhoben.

Speicherdauer:

Die Daten der Beschäftigten werden i.d.R. lebenslang bzw. bis zum Ende der Versorgungsberechtigung bewahrt (s. § 90 LBG NRW).

Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO - Praktikanten
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Personenbezogene Daten von Praktikanten/-innen werden zur Prüfung, Eingehung und Durchführung des Praktikums verarbeitet.
Praktikanten/-innen oder, bei Minderjährigkeit, deren Eltern erklären sich mit dem Zusenden/Übermitteln ihrer Bewerbungsunterlagen/-daten damit einverstanden, dass wir ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Praktikums verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme an einem Praktikum der Polizei nicht möglich ist.

Rechtsgrundlagen:

Der Verarbeitung von Praktikantendaten liegt die Einwilligung des Bewerbers/Bewerberin oder dessen/deren Eltern zugrunde (s. Art. 6 Abs. 1a DSGVO). Eine Sicherheitsüberprüfung findet gem. § 18 Abs. 4 DSG NRW statt.

 

Empfänger:

 

Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen die vorliegenden Daten nicht an außenstehende Dritte übermittelt werden. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur zur Abwicklung des Praktikums innerhalb der Polizei Rhein-Sieg-Kreis genutzt.

 

Kategorien personenbezogener Daten:

 

Die durch die Polizei Rhein-Sieg-Kreis von Praktikanten/-innen verarbeiteten Daten können sämtliche Lebensbereiche betreffen und umfassen somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten. Die Daten werden allerdings nur dem Anlass entsprechend erhoben.

 

Daten, die bei Dritten erhoben werden:

 

Für die Eingehung eines Praktikantenverhältnisses ist gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden.

 

Speicherdauer:

 

Daten von Praktikanten/-innen werden gelöscht (Art. 17 DSGVO i.V.m. § 10 DSG NRW), sobald feststeht, dass sie für die Abwicklung des Praktikums nicht mehr notwendig sind. Dies wird in der Regel nach zwei Jahren der Fall sein (ggf. nachträgliche Ausstellung von Bescheinigungen etc.).


 

Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO - Auftragnehmer
Zweck und Rechtsgurndlage der Verarbeitung:

Für Ihre Auftragstätigkeit bei der Polizei Rhein-Sieg-Kreis   ist aus Gründen Aufrechterhaltung der Sicherheit unseres Hauses im Hinblick auf den Ihren Zugang zu den Räumlichkeiten, Technik pp. eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Hierfür wird gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU DSGVO 2016/679 eine Einwilligung Ihrerseits benötigt wird. Diese erfolgt mittels einer von Ihnen unterschriebenen Einwilligungserklärung gemäß den Vorgaben des Art. 7 EU DSGVO 2016/679.

Empfänger:

Ihre Daten werden grundsätzlich bei der Polizei Rhein-Sieg-Kreis verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfung betraut sind. Im Rahmen dieser Maßnahme können Ihre Daten auch an andere Polizeibehörden übermittelt werden.

Kategorien personenbezogener Daten:

Es werden die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten verarbeitet. Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO fallen in der Regel nicht hierunter.

Daten, die bei Dritten erhoben werden:

Soweit im Rahmen der zu 4. angeführten Datenübermittlung an andere Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ihrer Person vorhanden sind, werden diese uns im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung übermittelt.

Speicherdauer:

Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf Ihrer Auftragstätigkeit in unserem Haus in der Regel noch 12 Monate aufbewahrt. Allerdings können sich durch Garantien o.Ä. auch abweichende Speicherfristen ergeben.

Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO - Eingaben und Beschwerden
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis verarbeitet bei einer Eingabe / Beschwerde im erforderlichen Umfang zweckgebunden Ihre personenbezogenen Daten, um Ihrem Anliegen gerecht zu werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Rahmenvorgaben zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben im Bereich der Polizei (Erlass MIK NRW v. 09.07.2020 - Az.: 401-13.05.01-).

Empfänger:

Ihre Daten werden vorrangig nur für die Beantwortung an Sie verwendet und nicht an Dritte übermittelt, insoweit es sich um Informationen zu Ihrer Person handelt, die in unserer Verantwortung verarbeitet wurden. Ihre Daten werden ggf. zweckgebunden an zu beteiligende Justizbehörden oder/und Kreispolizeibehörden übermittelt, um Ihrer Eingabe / Beschwerde in vollem Umfang zu bearbeiten. Eine Übermittlung der Daten erfolgt nicht, wenn Sie uns darauf hinweisen, dass Sie keinesfalls eine solche Übermittlung möchten. Dies könnte jedoch zur Folge haben, dass wir Ihrer Eingabe / Beschwerde nicht im vollen Umfang nachgehen können.

Kategorien personenbezogener Daten:

Die Daten können sämtliche Lebensbereiche betreffen und umfassen somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten. Dazu gehören auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 EU DSGVO 2016/679.

Daten, die bei Dritten erhoben werden:

Von den genannten Empfängern erhält die Polizei Rhein-Sieg-Kreis Daten zu ihrer Person, die sie für die Bearbeitung Ihrer Eingabe / Beschwerde benötigt.

Speicherdauer:

Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zweckgebunden zur ordnungsgemäßen Aktenführung aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist bis zu zwei Jahre.

 

Kontaktdaten des Verantwortlichen: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

Poststelle.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Vertreter: Abteilungsleiter Polizei Rhein-Sieg-Kreis

Poststelle.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragung:

Datenschutz.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Datenschutz[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Rechte des Betroffenen:

Sie haben gemäß DSG NRW (neu) das Recht Auskunft über Ihre Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 384 24-0
Telefax: 0211 384 24-10

poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruhen, haben Sie jederzeit das Recht diese mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110