Rechte und Ansprüche nach schweren Verkehrsunfällen

Symbolbild zwei Stapel Euromünzen
Rechte und Ansprüche nach schweren Verkehrsunfällen
Erfahren Sie mehr zu Kostenübernahmen und Entschädigungen.

Polizeilichen Opferschutz kontaktieren, Rechtsbeistand einholen, Versicherungen informieren…..und an was ich sonst noch denken muss!

 

Ich muss mich frühzeitig um Rehabilitationsmaßnahmen kümmern!

Im Falle schwerer Personenschäden wird von vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Begleitung des Behandlungs- und Heilungsprozesses des Opfers durch einen Rehabilitationsdienst angeboten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dafür das Informationsnetzwerk Reha gegründet. Sollte nicht bekannt sein, welche Versicherung nach einem Unfall für die Schadensregulierung und damit auch für das Reha-Management zuständig ist, lässt sich dies beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die Ansprechstellen der beteiligten Unternehmen bieten eine umfassende rehabilitationsfachliche Beratung an. Auch die Finanzierung sinnvoller Rehabilitationsmaßnahmen durch den Versicherer wird geklärt. Ziel der Initiative ist es, die sogenannte „Reha-Lücke“ zu vermeiden. Schwerverletzte sollten nach einem Unfall von Beginn an eine optimale Rehabilitations-Therapie erhalten. Rehabilitationsmaßnahmen nach der Krankenhausentlassung schließen nur selten unmittelbar an die Versorgung in der Klinik an. Diese „Reha-Lücke“ macht es Unfallopfern schwer, schnell in den gewohnten Alltag und den Beruf zurückzufinden. Mit einem Bündel aus medizinischen, rehabilitations- und sozialtherapeutischen Maßnahmen verbessern Versicherer die Chancen von Schwerverletzten, sich wieder erfolgreich in Alltag und Beruf einzugliedern.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Telefon: 030-2020-5000

E-Mail: berlin [at] gdv.de (berlin[at]gdv[dot]de)

 

Zeichnet sich ab, dass aufgrund der Unfallverletzung Dauerfolgen eintreten, sollte zeitnah mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Einschaltung eines Reha-Dienstes vereinbart werden. Die Einschaltung schmälert nicht die Ansprüche, sondern bewirkt, dass neben der optimalen Rehabilitation auch ein Pflege-, Hilfsmittel- und Wohnumfeldkonzept erstellt wird. Der Reha-Dienst begleitet auch die schulische oder berufliche Entwicklung und gibt Pflege- und Betreuungsgutachten in Auftrag. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Bundesgesundheitsministerium

 

Ich muss mich um die Erstattung meiner entstandenen Kosten kümmern!

Folgende Kosten können neben Sachverständigen- und Anwaltskosten unter anderem von der Kfz-Haftpflicht der Unfallverursacherin bzw. des Unfallverursachers ersetzt werden:

  • Todesfall: Bestattungskosten, Unterhaltsansprüche, Haushaltsführungskosten
  • Verletzungen: Heilungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld
  • Fahrzeugschäden: Sachverständiger, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, unfallbedingte Auslagen (über Pauschalen), Abschleppkosten

 

Entschädigungspflicht bei Kindern

Betroffene von Verkehrsunfällen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht immer ein Anspruch auf Entschädigung zu. Das gilt auch dann, wenn der Unfall für die beteiligten, motorisierten Unfallgegner nicht vermeidbar war. Ein Kind, das bei einem von dem Vater oder der Mutter verursachten Verkehrsunfall verletzt wurde, wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld am 22.07.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 2421), haben Unfallverursacherinnen und Unfallverursacher bzw. ersatzpflichtige Versicherungen Angehörigen, die zum Zeitpunkt der Verletzung zu einem Getöteten in einem besonderen persönlichen Verhältnis standen, für das ihnen als Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene finanzielle Entschädigung zu leisten.

 

An welche weiteren Rechte und Ansprüche muss ich noch denken? Was kann ich geltend machen?

Zum Beispiel: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

Bundesgesundheitsministerium Haushaltshilfe

Verbraucherzentrale Haushaltshilfe

Zum Beispiel: Krankengeld

Bundesgesundheitsministerium Krankengeld

Bei Ansprüchen auf soziale Leistungen (zum Beispiel Pflege) ist auch das Sozialgesetzbuch (SGB) zu beachten.

 

Und daran sollte ich auch denken!

Suchen Sie frühzeitig Kontakt zum sozial-medizinischen Dienst in Krankenhäusern. Dieser übernimmt im Rahmen einer ganzheitlichen Versorgung die Aufgabe der psychosozialen Beratung sowie eine zentrale Funktion vor bzw. nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Sollten sich durch Krankheit und Krankenhausaufenthalt besondere Probleme oder Fragen ergeben, können Sie oder Angehörige sich an den Sozialdienst wenden. Der sozial-medizinische Dienst in den Krankenhäusern unterstützt Sie bei

  • der weiteren Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt bei notwendiger ambulanter Pflege, Heimpflegebedürftigkeit oder Hilfsmittelbedarf
  • der Beantragung eines Pflegegrades, bei vorliegender Pflegebedürftigkeit
  • einer anschließend notwendigen medizinischen Rehabilitation
  • der Beantragung von finanziellen Ansprüchen, die für die Entlassung erforderlich werden
  • der Klärung sozialrechtlicher Angelegenheiten (Schwerbehindertenausweis, Einrichtung einer Betreuung)
  • der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen wie Pflegediensten, Palliativpflege/ambulanten Hospizdiensten, Haushaltshilfen/Essen auf Rädern, medizinischen Hilfsmitteln ( Treppenlifte, Rollstuhlsysteme u.v.m.), Tagespflege bzw. Kurzzeitpflegeplätzen oder einer Heimaufnahme.

Setzen Sie sich bei Erfordernis frühzeitig mit einer Anlaufstelle für

  • Auskünfte zu Betreuung und Pflege
  • zu Hilfsmitteln und Produkten
  • Systemlösungen für die Pflege zuhause
  • Pflege- und Wohneinrichtungen

in Verbindung.

Entsprechende Beratungsportale zum Thema Pflege bieten Ihnen Lösungen für ein barrierearmes Zuhause und Badezimmer, unterschiedlicher Treppenliftsysteme und beraten Sie, wo Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Umbaumaßnahmen erhalten können.

 

Unter anderem können folgende Ansprechpartner und Adressen in der jetzigen Situation für Sie von Interesse sein

Der Verein Verkehrsunfall-Opferhilfe-Deutschland e.V (VOD) ist eine Zusammenarbeit der Kooperationspartner der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. und der Polizei NRW. Die VOD ist der deutsche Dachverband für die Institutionen der Verkehrsunfall-Opferhilfe. Dort sind unter anderem die Mitglieder wie die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO), subvenio e.V., Hilfefinder.de, das Institut für psychologische Unfallnachsorge (ipu) und vielen andere mehr zusammengeschlossen. Sitz ist die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol). Die VOD kann Ihnen Anlaufstellen für eine individuelle Beratung oder Bearbeitung ihres Falls aus dem Bereich ihrer VOD-Mitgliederorganisationen nennen.

Verkehrsunfall-Opferhilfe-Deutschland e. V. (VOD)

Telefon: 0800 806 33 38

E-Mail: info [at] vod-ev.org (info[at]vod-ev[dot]org)

 

Die DIVO hilft ihren Mitgliedern bei der Bewältigung von Folgen schwerer Straßenverkehrsunfälle und berät Sie über Ihre Rechte als Betroffener oder als Angehöriger eines Leidtragenden nach einem Verkehrsunfall. Die DIVO führt eine Liste von Sachverständigen, die als nicht versicherungsorientiert eingeschätzt werden.  Eine Übersicht von Ihnen zustehenden erstattungsfähigen Kosten liefert Ihnen das DIVO Merkblatt   

 

Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e. V. (DIVO)

Telefon: 02421/123212

E-Mail: info [at] divo.de (info[at]divo[dot]de)

 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die UPD informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD unterstützt Ratsuchende durch die Vermittlung von gesundheitlichem und gesundheitsrechtlichem Wissen auf Grundlage neutraler und qualitätsgesicherter Quellen.

Telefon: 0800/011 77 22 (gebührenfrei)

 

Internetforum für Unfallopfer

Erkundigen Sie sich während Ihres Aufenthaltes in Ihrem Krankenhaus nach Kontakten zu Betroffenen mit gleichem Schicksal. Der Austausch mit anderen Betroffenen in einer "Community" kann Ihnen hilfreiche und praktische Empfehlungen bieten. Krankenhäuser führen oft Kontaktlisten mit Verletzten nach Verkehrsunfällen und sind Ihnen bei der Vermittlung für einen für einen persönlichen Austausch behilflich.  

Das Internetforum für Unfallopfer, die größte Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum, bietet Ihnen an 365 Tagen im Jahr nützliche Tipps und hilfreiche Ratschläge bei Unfallproblemen aller Art.

Unfallopfer-Hilfswerk

Telefon:  030-88679902

    0800-8632556 (gebührenfrei)

E-Mail: info [at] unfallopfer-hilfswerk.de (info[at]unfallopfer-hilfswerk[dot]de)

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110