Die Ansprechpartner für den Opferschutz sind besonders geschulte Mitarbeiter aus dem Bereich Opferschutz und Kriminalprävention (Kriminalkommissariat 5).
Die Folgen eines Verkehrsunfalls können Betroffene nachhaltig belasten. Diese Folgen zu mildern ist eine der Aufgaben der Opferschutzbeauftragen der Polizei.
Der polizeiliche Opferschutz endet, wenn fachkundige medizinische, psychotherapeutische oder soziale Hilfe bei den Betroffenen notwendig wird...