Opferschutz nach Verkehrsunfällen

Verkehrsunfall und Opferschutz
Opferschutz nach Verkehrsunfällen
Die Folgen eines Verkehrsunfalls können Betroffene nachhaltig belasten. Diese Folgen zu mildern ist eine der Aufgaben der Opferschutzbeauftragen der Polizei.
Der polizeiliche Opferschutz endet, wenn fachkundige medizinische, psychotherapeutische oder soziale Hilfe bei den Betroffenen notwendig wird.

Opfschutzbeauftragte nach Verkehrsunfällen sind:

Stefanie Lenzen

Telefon: 02241 541-5314

Stephan Hesse

Telefon: 02241 541-5314

Christina Oldenberger-Eck

Telefon: 02241 541-5316

Marco Neuhaus

Telefon: 02241 541-5315

Sie sind erreichbar über:

Direktion Verkehr
Kommissariat Verkehrsunfallprävention/Opferschutz
Frankfurter Straße 12-18
53721 Siegburg
E-Mail: v-kverkehrsunfallpraev.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110