Opferschutz nach Verkehrsunfällen

Verkehrsunfall und Opferschutz
Opferschutz nach Verkehrsunfällen
Die Folgen eines Verkehrsunfalls können Betroffene nachhaltig belasten. Diese Folgen zu mildern ist eine der Aufgaben der Opferschutzbeauftragen der Polizei.
Der polizeiliche Opferschutz endet, wenn fachkundige medizinische, psychotherapeutische oder soziale Hilfe bei den Betroffenen notwendig wird.

Opfschutzbeauftragte nach Verkehrsunfällen sind:

Norbert Schelenz

Telefon: 02241 541-5316

Natascha Neuholz

Telefon: 02241 541-5313

Gerhard Zöller

Telefon: 02241 541-5314

Sie sind erreichbar über:

Direktion Verkehr

Kommissariat Verkehrsunfallprävention/Opferschutz

Frankfurter Straße 12-18

53721 Siegburg

E-Mail: v-kverkehrsunfallpraev.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110