Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Ordnungspartnerschaften
Ordnungspartnerschaften der Polizeibehörde
Unsere Ordnungspartnerschaften sollen dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger sich sicherer fühlen.

Ordnungspartnerschaften können zwischen der Polizeibehörde und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen geschlossen werden.

Zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger werden bereits seit den 90er Jahren Ordnungspartnerschaften zwischen Polizei, Kommunen und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen geschlossen.
Es hat sich herausgestellt, dass Ordnungspartnerschaften geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in den Regionen zu verbessern und durch eine Steigerung des Sicherheitsgefühls die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Einmal im Jahr werden im Rahmen der Kommunalen Sicherheitskonferenzen die Ordnungspartnerschaften hinsichtlich ihrer Inhalte, Wirkungen und Teilnehmer überprüft und ggf. angepasst.
Darüber hinaus stehen die Leiter der Polizeiwachen  in ihrer Funktion als Regionalbeauftragte in ständigem Kontakt mit den umliegenden Kommunalbehörden und der Kreisverwaltung, so dass ein ständiger Austausch gewährleistet ist und die Netzwerkarbeit  zwischen den Beteiligten weiter entwickelt wird.

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