Der Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg hat für die Region ein Verfahren entwickelt, das eine anonyme Spurensicherung nach einer Sexualstraftat ermöglicht. Die Betroffenen können nach einer ärztlichen Untersuchung die Spuren der Straftat als Beweismittel sichern lassen.
Dieses Verfahren ist insbesondere für die Personen interessant, die sich nicht unmittelbar nach der Tat für eine Anzeige bei der Polizei entscheiden können. Die Opfer befinden sich nach einer Sexualstraftat in einer körperlich und seelisch schwierigen Situation und entschließen sich oft erst sehr viel später, das Verbrechen zur Anzeige zu bringen. Damit die Beweise bis dahin nicht verloren gehen, gibt es dieses neue, anonyme Verfahren. Zur Umsetzung des Verfahrens haben sich eine Vielzahl von Krankenhäusern/Kliniken angeschlossen.
Verfahrensablauf- Die Polizei stellt im Vorfeld Spurensicherungssets für die Untersuchung und Spurendokumentation mit vorgefertigten Formularen und Materialien zusammen und hält diese in den beteiligten Kliniken kostenlos bereit. Nach Verwendung können sie problemlos nachbestellt werden.
- Die Opfer kommen zur Untersuchung/Behandlung nach einer Sexualstraftat in die Klinik oder werden von einem niedergelassenem Arzt dorthin überwiesen. Möchten die Betroffenen keine Anzeige erstatten, werden sie über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung informiert. Gleichzeitig wird Ihnen ein Opferflyer ausgehändigt, in dem das Verfahren erklärt und auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen wird.
- Die beteiligten Kliniken führen die notwendigen Untersuchungen durch. Die ärztlichen Untersuchungsberichte mit den Daten der Opfer verbleiben in der Klinikakte und erhalten eine Chiffrenummer. Die gesicherten Spuren (z.B. Kleidung, Spermaspuren) werden an das Institut für Rechtsmedizin geschickt und dort anonym unter der Chiffrenummer gelagert.
- Die Opfer bzw. ihre Erziehungsberechtigten unterschreiben eine Erklärung, dass sie mit einer anonymen Spurensicherung und Lagerung bis zu zehn Jahren einverstanden sind und erhalten davon eine Durchschrift.
- Mittels der Chiffrenummer können bei einer evtl. späteren Anzeigenerstattung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren die Spuren den Akten der Klinik zugeordnet werden. Dazu ist dann die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht erforderlich.
Erfolgt keine Anzeige werden die Spuren nach zehn Jahren vernichtet.