Datenschutz
Informationspflichten nach den Regelungen zum Datenschutz
Die Polizei Rhein-Sieg stellt die gesetzlich verpflichtenden Informationen zum Datenschutz bereit.
Informationspflicht gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Polizei NRW hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Hierzu gehören die Verhütung von Straftaten und die Vorbereitungen für Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen.
Darüber hinaus muss die Polizei Straftaten erforschen und aufklären (Strafverfolgung).
Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Funktionalität der Polizei herzustellen und zu erhalten.

Rechtsgrundlagen:

Im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelmäßig erforderlich. Sie richtet sich nach den für die Polizei geltenden Gesetzen, in der Regel nach dem PolG NRW und der StPO aber auch nach anderen Gesetzen, wie z.B. dem Waffengesetz o.ä.
Darüber hinaus geht die Polizei auch Verträge mit Dienstleistern, wie z.B. Abschleppunternehmen oder Kfz-Werkstätten, ein, die die Funktionalität der Polizei gewährleisten und aufrechterhalten. Diese Verträge richten sich nach dem Zivilrecht, Arbeitsrecht und ähnlichen Rechtsbereichen und haben ein gegenseitiges Einverständnis als Voraussetzung.

Empfänger:

Die vorliegenden Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Falle von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ggf. an die einzubeziehenden Behörden/Stellen weitergeleitet (z.B. Staatsanwaltschaft oder Erlaubnisbehörden).
Bei Vertragspartnern findet eine Weiterleitung an die für die Vertragserfüllung notwendigen Stellen statt.

Kategorien personenbezogener Daten:

Die durch die Polizei Rhein-Sieg-Kreis verarbeiteten Daten können sämtliche Lebensbereiche betreffen und umfassen somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten. Die Daten werden allerdings nur dem Anlass entsprechend erhoben.
Beispielsweise kann bei einem Sexualstraftäter eine DNA-Probe vonnöten sein, während bei einem Schlüsseldienst Geschäftsanschrift und Geschäftsinhaber reichen können.

Speicherdauer:

Die Kriterien für die Speicherdauer von Zeugen-, Betroffenen- oder Beschuldigtendaten richten sich nach StPO und PolG NRW. So werden Daten von Zeugen beispielsweise ein Jahr nach Beendigung eines Vorgangs automatisiert gelöscht. Die Löschfristen von personenbezogenen Daten von Beschuldigten unterliegen einer Reihe von Parametern, die sich aus § 24 PolG NRW ergeben.
Daten von Vertragspartnern werden nur für die Vertragserfüllung gespeichert. Nach Wegfall der jeweiligen Vertragspflichten werden diese gelöscht.


Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Poststelle.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Vertreter:

Abteilungsleiter Polizei Rhein-Sieg-Kreis
Poststelle.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)


Kontaktdaten Datenschutzbeauftragung:
Datenschutz.rhein-sieg-kreis [at] polizei.nrw.de (Datenschutz[dot]rhein-sieg-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Rechte des Betroffenen:

Sie haben gemäß DSG NRW (neu) das Recht Auskunft über Ihre Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 384 24-0
Telefax: 0211 384 24-10

poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110