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Cybergrooming nennt man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Tatorte sind in der Regel Chat-Umgebungen, z.B. in den sozialen Netzwerken.
Cybergrooming ist in Deutschland bei unter 14-jährigen verboten..

Strafbar sind sowohl die schriftlichen Aufforderungen zu sexuellen Handlungen als auch das Vorzeigen bzw. "verfügbar machen" pornografischer Inhalte. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 176 Strafgesetzbuch.

Was kannst Du tun, wenn Du auf diese Art angemacht wirst?
  • Sprich mit jemandem, dem du vertraust, zum Beispiel mit deinen Eltern, einem guten Freund oder deinen Lehrern.
  • Triff dich nie allein mit einem dir nicht persönlich bekannten Chatpartner auch nicht aus Neugier.
  • Versende keine Bilder an Personen die du nur aus der virtuellen Welt kennst.
Wie können Sie ihren Kindern helfen?
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Problematik und achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben wie Adresse und Telefonnummer machen.
  • Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen für die Privatsphäre in sozialen Netzwerken, um private Informationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und nur einem engen Personenkreis sichtbar zu machen.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles posten.
  • Eltern und Pädagogen sind gefragt, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen und sich gemeinsam mit den Kindern über mögliche Gefahren, aber auch den Nutzen des Internets auszutauschen.
  • Besprechen Sie mit Ihren Kindern den Unterschied zwischen einem „Freund“ im realen Leben und einem „Freund“ in der virtuellen Welt.

Videoclip Cybergrooming Bundeskriminalamt

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110