Cybergrooming ist in Deutschland bei unter 14-jährigen verboten..
Strafbar sind sowohl die schriftlichen Aufforderungen zu sexuellen Handlungen als auch das Vorzeigen bzw. "verfügbar machen" pornografischer Inhalte. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 176 Strafgesetzbuch.
Was kannst Du tun, wenn Du auf diese Art angemacht wirst?- Sprich mit jemandem, dem du vertraust, zum Beispiel mit deinen Eltern, einem guten Freund oder deinen Lehrern.
- Triff dich nie allein mit einem dir nicht persönlich bekannten Chatpartner auch nicht aus Neugier.
- Versende keine Bilder an Personen die du nur aus der virtuellen Welt kennst.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Problematik und achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben wie Adresse und Telefonnummer machen.
- Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen für die Privatsphäre in sozialen Netzwerken, um private Informationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und nur einem engen Personenkreis sichtbar zu machen.
- Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles posten.
- Eltern und Pädagogen sind gefragt, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen und sich gemeinsam mit den Kindern über mögliche Gefahren, aber auch den Nutzen des Internets auszutauschen.
- Besprechen Sie mit Ihren Kindern den Unterschied zwischen einem „Freund“ im realen Leben und einem „Freund“ in der virtuellen Welt.